Finanzielle Förderung für Beratung
Sicher Dir mit der Fördermittelinitiative Deutschland GmbH & Co. KG einen Zuschuss von mind. 50 % für deine Beratungsförderung.
Das BAFA fördert Beratungen von Unternehmen in Deutschland durch einen Beratungszuschuss. Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an
1. Jungunternehmen (bis max. zwei Jahre nach Gründung) erhalten Förderung für allgemeine und spezielle Beratung.
Max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart beträgt 4.000 Euro.
• Fördersatz 80%: bei neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig), max. Zuschuss beträgt 3.200 Euro
• Fördersatz 60%: Region Lüneburg, max. Zuschuss beträgt 2.400 Euro
• Fördersatz 50%: alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschl. Berlin und Region Leipzig, max. Zuschuss beträgt 2.000 Euro
2. Bestandunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung) erhalten Förderung für allgemeine und spezielle Beratung.
Max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart beträgt 3.000 Euro.
• Fördersatz 80%: bei neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig), max. Zuschuss beträgt 2.400 Euro
• Fördersatz 60%: Region Lüneburg, max. Zuschuss beträgt 1.800 Euro
• Fördersatz 50%: alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, max. Zuschuss beträgt 1.500 Euro
Die max. Dauer pro Beratungsart beträgt fünf Tage bzw. 40 Stunden, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen (exkl. Berichterstellung und exkl. Reisekosten).
Bis zu Ausschöpfung der jeweiligen max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart dürfen Unternehmen mehrere Anträge auf Förderung stellen.
3. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten Förderung für Unternehmenssicherungsberatung und Folgeberatung.
Max. Bemessungsgrundlage pr Beratungsart beträgt 3.000 Euro.
• Fördersatz 90%: bundesweit, max. Zuschuss beträgt pro Beratungsart 2.700 Euro